Jurafakten - // Lehrer sind rechtlich nicht befugt, die Rucksäcke von Schülern zu durchsuchen. Besteht Verdacht auf eine Straftat, muss die Polizei hinzugerufen werden, um die Kontrolle durchzuführen. // | Facebook
KONSUMENT - 🛍️🕵 Taschen- oder Personenkontrollen darf für jede Art von Geschäft nur die Polizei durchführen. Personal oder Privatdetektive können Kunden maximal anhalten – und allenfalls die Polizei rufen; aber dafür muss
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